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Vom 22. bis zum 28. Februar 2021 teilweise Aussetzung der Aktivitäten in Präsenz in den Kinderhorten und Mikrostrukturen

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Aufgrund der Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 8/2021 vom 17.02.2021 "Weitere dringende Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notfalls aufgrund des COVID-19", informiert der Betrieb für Sozialdienste von Bozen, dass die Einrichtungen für die Kleinkindbetreuungsdienste 0-3 (Kinderhorte und Mikrostrukturen) auf dem Gebiet der Gemeinde Bozen vom 22. bis 28. Februar 2021 geschlossen werden.

Die Aktivitäten in Präsenz werden nur für jene Kinder fortgesetzt, deren Eltern oder andere Personen mit dem elterlicher Sorgerecht in einem der folgenden Bereichen tätig sind und keine andere Möglichkeit haben, die Kinder innerhalb im familiären Umfeld zu betreuen, oder keine Formen von flexiblen Modellen der Arbeitszeitgestaltung oder von Smart Working in Anspruch nehmen können:

- wesentliche Dienste des Gesundheitswesens;
- soziale Dienste und sozial-gesundheitliche Dienste;
- Ornungs- oder Rettungsdienste
- öffentlicher Personennahverkehr und Postdienst;
- Bevölkerungsschutz
- Handel von Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs;
- Apotheken oder Verkaufsstellen parapharmazeutischer Produkte;
- pädagogische Fachkräfte, Lehrpersonen, Kleinkindbetreuerinnen und -betreuer oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Integration, welche zurzeit pädagogische Begleitung oder Unterricht in Präsenz leisten;
- Eltern von Kindern, die sich nachweislich in einer schwierigen sozialen Situation befinden.

Die Aktivitäten werden auch für jene Kinder fortgesetzt, die Anrecht auf Maßnahmen gemäß Gesetz 104/92 haben.


Für Informationen:
Amt der Familiendienste, Gummergasse Nr.5 - Betrieb für Sozialdienste von Bozen
Tel: 0471/1626800

18.02.2021

DEU