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Neues Reglement des Amts für Menschen mit Behinderung

Regolamento
Einladung Pressekonferenz 1. Juni, 11.00 Uhr - Gebäude in der Fagenstraße 14, im Sitzungssaal (ersten Stock)

Mit dem 22. Mai ist das neue Reglement des Amts für Menschen mit Behinderung nach Genehmigung des Gemeinderats (Beschluss N. 290/2018) in Kraft getreten, anhand dessen man in den Diensten und in deren Tätigkeit Neuerungen einführen kann, damit diese die Bedürfnisse der Betreuten immer besser erfüllen.

Unter den wichtigsten Neuerungen des Reglements, die Einführung von neuen Regeln für die Erstellung der Rangliste für die Zulassung zu den stationären Diensten und den teilstationären Diensten des BSB, um Transparenz zu gewährleisten und die Antworten des BSB den realen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung anzupassen. In der neuen Fassung wird die Rangliste aufgrund verschiedener Maßstabe, die an die psychosoziale Lage des Antragstellers gebunden sind, zusammengestellt, wobei der vorhergehende Maßstab, der auf die einfache chronologische Reihenfolge der Einreichung der Aufnahmegesuche beruht., überholt wird. Zu unterstreichen ist auch der methodologische Aspekt der Verfassung des neuen Reglements, das im Rahmen eines "Hörkreises", wo sämtliche pädagogische Fachkräfte und das gesamte Pflegepersonal reichlich vertreten sind, die einen konkreten und gewissenhaften Beitrag zur Festlegung der neuen Inhalte des Reglements geliefert haben.

Das neue Reglement wird anlässlich einer Pressekonferenz vorgestellt, die am 1. Juni, um 11 Uhr, im Gebäude in der Fagenstraße, im Sitzungssaal im ersten Stock stattfindet.

31.05.2018

DEU