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Greenpass (3G) erforderlich für den Zutritt zu den öffentlichen Ämtern

Green Pas

Ab 1. Februar 2022 bis zum 31. März 2022 ist der Zugang zu öffentlichen Ämtern, also auch zum BSB, nur nach Vorweisen der grünen 3G-Bescheinigung erlaubt.
Die in Artikel 1, Buchstabe d) des Erlasses des Premierministers vom 21.01.2022 genannten Ausnahmen für "Bedürfnisse der Justiz" gelten für "unaufschiebbare und dringende Klagen von Personen, die Opfer von Straftaten sind, oder Anträge auf gerichtliches Einschreiten zum Schutz von minderjährigen oder entmündigten Personen sowie zur Ermöglichung von Ermittlungs- oder Gerichtstätigkeiten, für die die Anwesenheit der vorgeladenen Person erforderlich ist".

Rechtliche Bestimmungen:
      - G.D. Nr. 1/2022 vom 07. Jänner 2022
      - Dringlichkeitsverordnung des Landeshauptmanns Nr. 3 vom 13. Jänner 2022
      - Dekret des Ministerpräsidenten vom 21. Jänner 2022

01.02.2022

DEU